EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-352/22; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslieferung eines anerkannten Flüchtlings i.S.d. GFK an einen Drittstaat; Auslegung des Art. 9 Abs. 2 und 3 (Auslieferung im laufenden Asylverfahren) der Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU i.V.m. Art. 21 Abs. 1 (Grundsatz der Nichtzurückweisung) der Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU; Frage der Bindungswirkung einer bestandskräftigen Anerkennung einer Person als Flüchtling i.S.d GFK in einem Mitgliedstaat (hier: Italien) in einem Auslieferungsverfahren in einem anderen Mitgliedstaat (hier: Deutschland); (Un-)Zulässigkeit der Auslieferung an einen Drittstaat bzw. den Herkunftsstaat bis zur Aufhebung oder bis zum zeitlichen Ablauf der Anerkennung als Flüchtling; Vorlage
Erstellt am 11.07.2022
Eingelangt am 13.07.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.508.349)
- EGH: RS C-352/22