EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-399/22; französisches Vorabentscheidungsersuchen; Einfuhr und Etikettierung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung in der Westsahara; Auslegung der Art. 9 und 26 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und Art. 76 der Verordnung Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission vom 7. Juni 2011 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates für die Sektoren Obst und Gemüse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse, der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union sowie der Art. 3 Abs. 5 und Art. 21 EUV (Ziele des auswärtigen Handelns der Union); Frage der Ermächtigung zum Erlass nationaler Maßnahmen zum Verbot der Einfuhr nichtkonformer Erzeugnisse, weil ihr tatsächliches Ursprungsland oder -gebiet nicht angegeben ist; Frage, ob Marokko das Ursprungsland von Obst und Gemüse ist, das im Gebiet der Westsahara geerntet wurde; (Un-)Vereinbarkeit des Beschlusses (EU) 2019/217 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits, mit Art. 3 Abs. 5 und Art. 21 EUV; Vorlage
Erstellt am 20.07.2022
Eingelangt am 21.07.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.529.520)
- EGH: RS C-399/22