Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC und in dem durch das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC in Bezug auf Einladungen an die Ukraine, diesen Übereinkommen beizutreten, zu vertreten ist – Annahme
(109528/EU XXVII.GP)
Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC und in dem durch das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC in Bezug auf Einladungen an die Ukraine, diesen Übereinkommen beizutreten, zu vertreten ist – Annahme
Erstellt am 22.07.2022 von: Steuerpolitik, Zollunion und Ausfuhrkredite
Eingelangt am 22.07.2022, U32 Übermittlung
RAT: 11513/22
Datum
EU-Datenbanknr.
Dokument der EU-Vorlage
Sprache
Einstufung
22.07.2022
109472/EU XXVII.GP
RAT: 11513/22
englisch
LIMITE
EU-Vorlage: U32 Offizielles Ratsdokument
Council Decision on the position to be taken on behalf of the European Union in the EU-CTC Joint Committee established by the Convention of 20 May 1987 on the simplification of formalities in trade in goods and in the EU-CTC Joint Committee established by the Convention of 20 May 1987 on a Common transit procedure as regards invitations to the Ukraine to accede to those Conventions - Adoption
Eingelangt am 22.07.2022, U32 Übermittlung
Dokumente zur selben Sitzung
Dokumente, die sich auch auf die gegenständliche Sitzung (Gremium und Datum) beziehen.
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Datum
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren.
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Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
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Interinstitutionelle Zahl
Der Link führt zu den einzelnen Dokumenten dieses Vorhabens.
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Mit den Sachgebietscodes werden die in einem Dokument behandelten Themenbereiche des Rates ausgewiesen. Der Link führt zu Dokumenten mit dem gleichen Sachgebiet
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