EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-496/22; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Informations- und Konsultationspflichten des Arbeitgebers bei Massenkündigungen; Auslegung der Art. 1 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. b und Art. 6 im Lichte der Erwägungsgründe 2 und 6 der Richtlinie 98/59/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, wonach der Arbeitgeber nicht zur Information und Konsultation der von einer beabsichtigten Massenentlassung betroffenen Arbeitnehmer verpflichtet ist, wenn im fraglichen Zeitpunkt keine Arbeitnehmervertretung bestellt ist; Frage, ob der Arbeitgeber in diesem Fall verpflichtet ist, alle von der beabsichtigten Massenentlassung betroffenen Arbeitnehmer einzeln zu informieren und zu konsultieren; Vorlage
Erstellt am 26.08.2022
Eingelangt am 29.08.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.613.652)
- EGH: RS C-496/22