Verordnung zur Schaffung eines Instruments zur Unterstützung der Ukraine für 2023 (Makrofinanzhilfe +) - Annahme des Standpunkts des Rates in erster Lesung und der Begründung des Rates - Beschluss über die Anwendung des schriftlichen Verfahrens für die Annahme des Standpunkts des Rates in erster Lesung und der Begründung des Rates - Beschluss über die Abweichung von der gemäß Artikel 4 des Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der EU vorgesehenen Achtwochenfrist
(124304/EU XXVII.GP)
Verordnung zur Schaffung eines Instruments zur Unterstützung der Ukraine für 2023 (Makrofinanzhilfe +) - Annahme des Standpunkts des Rates in erster Lesung und der Begründung des Rates - Beschluss über die Anwendung des schriftlichen Verfahrens für die Annahme des Standpunkts des Rates in erster Lesung und der Begründung des Rates - Beschluss über die Abweichung von der gemäß Artikel 4 des Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der EU vorgesehenen Achtwochenfrist
Erstellt am 08.12.2022 von: Wirtschaftspolitik einschließlich Euro-Gruppe
Eingelangt am 09.12.2022, U32 Übermittlung
RAT: 15769/22
Datum
EU-Datenbanknr.
Dokument der EU-Vorlage
Sprache
Einstufung
08.12.2022
123935/EU XXVII.GP
RAT: 15769/22
englisch
LIMITE
EU-Vorlage: U32 Offizielles Ratsdokument
Regulation establishing an Instrument for providing support to Ukraine for 2023 (macro-financial assistance+) - Adoption of the Council’s position at first reading and of the statement of the Council’s reasons - Decision to use the written procedure for the adoption of the Council’s position at first reading and of the statement of the Council reasons - Decision to derogate from the eight-week period provided for in Article 4 of Protocol 1 on the role of national parliaments in the EU
Eingelangt am 08.12.2022, U32 Übermittlung
Dokumente zur selben Sitzung
Dokumente, die sich auch auf die gegenständliche Sitzung (Gremium und Datum) beziehen.
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Datum
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren.
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Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
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Interinstitutionelle Zahl
Der Link führt zu den einzelnen Dokumenten dieses Vorhabens.
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Mit den Sachgebietscodes werden die in einem Dokument behandelten Themenbereiche des Rates ausgewiesen. Der Link führt zu Dokumenten mit dem gleichen Sachgebiet
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