Rs C-703/22; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Z 6.4. des Anhangs III der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein; Frage, ob eine Ausnahme von der für die Fahrzeugklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E geltenden Mindestnorm eines horizontalen Gesichtsfelds von 160 Grad gemacht werden kann, wenn feststeht, dass die betreffende Person tatsächlich tauglich ist, einen Lastkraftwagen zu führen; Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall; Vorlage (126079/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-703/22; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Z 6.4. des Anhangs III der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein; Frage, ob eine Ausnahme von der für die Fahrzeugklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E geltenden Mindestnorm eines horizontalen Gesichtsfelds von 160 Grad gemacht werden kann, wenn feststeht, dass die betreffende Person tatsächlich tauglich ist, einen Lastkraftwagen zu führen; Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall; Vorlage

Erstellt am 21.12.2022

Eingelangt am 22.12.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.918.734)

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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
15.12.2023 RAT: 16906/23 EUTO
AUSSCHUSS DER STÄNDIGEN VERTRETER (2. Teil) Justus-Lipsius-Gebäude, Brüssel 18. Dezember 2023 (8:30 Uhr) Europa-Gebäude, Brüssel 20. und 21. Dezember 2023 (10:00 Uhr, 10:00 Uhr) (167320/EU XXVII.GP)