EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-703/22; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Z 6.4. des Anhangs III der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein; Frage, ob eine Ausnahme von der für die Fahrzeugklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E geltenden Mindestnorm eines horizontalen Gesichtsfelds von 160 Grad gemacht werden kann, wenn feststeht, dass die betreffende Person tatsächlich tauglich ist, einen Lastkraftwagen zu führen; Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall; Vorlage
Erstellt am 21.12.2022
Eingelangt am 22.12.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.918.734)
- EGH: RS C-703/22