EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-23/20; dänisches Vorabentscheidungsersuchen; Vergaberecht; Auslegung der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe und der Nachprüfungsrichtlinie 92/13/EG im Lichte des Urteils in der Rs. C-216/17; Grundsatz der Gleichbehandlung und Transparenz gemäß Art. 18 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU; Angaben zu der nach einer Rahmenvereinbarung iSd. Art. 33 der Richtlinie 2014/24/EU zu liefernden Menge bzw. des Wertes in der Auftragsbekanntmachung gemäß Art. 49 der Richtlinie 2014/24/EU und den Ausschreibungsunterlagen; Frage, ob die Nichtbeachtung der Anforderungen an die Auftragsbekanntmachung von Art. 2d Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 92/13/EG (Unwirksamkeit des Vertrages bei mangelnder Veröffentlichung im Amtsblatt der EU) umfasst ist; Vorlage
Erstellt am 18.02.2020
Eingelangt am 20.02.2020, Bundesministerium für Justiz (2020-0.117.229)
- EGH: RS C-23/20