Rs C-253/23; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 2 Z 4, Art. 3 Abs. 1 und Art. 9 der Richtlinie 2014/104/EU über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der EU, des Art. 4 Abs. 3 EUV (Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit), des Art. 101 AEUV (Kartellverbot) sowie des Art. 47 GRC (effektiver Rechtsschutz); Schadenersatzklage mehrerer Sägewerksbetriebe wegen Preisabsprachen für Rundholz; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung bzw. Praxis, die eine Abtretung der Schadenersatzforderungen an einen Rechtsdienstleister zwecks gebündelter Geltendmachung nicht erlaubt; Effektivitätsgrundsatz; Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf; Vorlage (145097/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-253/23; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 2 Z 4, Art. 3 Abs. 1 und Art. 9 der Richtlinie 2014/104/EU über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der EU, des Art. 4 Abs. 3 EUV (Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit), des Art. 101 AEUV (Kartellverbot) sowie des Art. 47 GRC (effektiver Rechtsschutz); Schadenersatzklage mehrerer Sägewerksbetriebe wegen Preisabsprachen für Rundholz; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung bzw. Praxis, die eine Abtretung der Schadenersatzforderungen an einen Rechtsdienstleister zwecks gebündelter Geltendmachung nicht erlaubt; Effektivitätsgrundsatz; Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf; Vorlage

Erstellt am 12.06.2023

Eingelangt am 14.06.2023, Bundeskanzleramt (2023-0.437.384)

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