EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-284/23; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Richtlinie 92/85/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz; besonderer Kündigungsschutz schwangerer Frauen; nationale Rechtslage, wonach die Kündigung einer schwangeren Frau wirksam wird, wenn sie nicht innerhalb der allgemeinen Frist (hier: drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung) das Arbeitsgericht anruft bzw. bei Verhinderung keinen Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage stellt; Vorlage
Erstellt am 19.06.2023
Eingelangt am 21.06.2023, Bundeskanzleramt (2023-0.455.332)
- EGH: RS C-284/23