Rs C-369/23; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV und Art. 47 GRC; Staatshaftung wegen judikativem Unrecht; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, wonach das (letztinstanzliche) Oberste Verwaltungsgericht für eine Klage auf Ersatz jenes Schadens zuständig ist, den es selbst durch Verstoß gegen Unionsrecht (hier: Urteil, das die einschlägige EuGH-Judikatur offenkundig verkannt haben soll bzw. unterlassenes Vorabentscheidungsersuchen) verursacht haben soll; Vorlage (151327/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-369/23; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV und Art. 47 GRC; Staatshaftung wegen judikativem Unrecht; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, wonach das (letztinstanzliche) Oberste Verwaltungsgericht für eine Klage auf Ersatz jenes Schadens zuständig ist, den es selbst durch Verstoß gegen Unionsrecht (hier: Urteil, das die einschlägige EuGH-Judikatur offenkundig verkannt haben soll bzw. unterlassenes Vorabentscheidungsersuchen) verursacht haben soll; Vorlage

Erstellt am 01.08.2023

Eingelangt am 02.08.2023, Bundeskanzleramt (2023-0.567.846)

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