EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs. C-386/23; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Lebensmittelrecht; Vorgaben für gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln (hier: eines Nahrungsergänzungsmittels); Auslegung insb. der Art. 10 Abs. 1 und 3 und Art. 28 Abs. 5 und 6 der Verordnung 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel; Frage zu den Voraussetzungen, unter denen für pflanzliche Stoffe (sogenannte Botanicals) mit gesundheitsbezogenen Angaben bzw. Verweisen auf allgemeine, nichtspezifische Vorteile für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitsbezogene Wohlbefinden geworben werden darf, solange die Bewertung der Behörde und die Prüfung der Kommission über die Aufnahme der zu Botanicals angemeldeten Angaben in die Gemeinschaftslisten gemäß Art. 13 und 14 der Verordnung 1924/2006 noch nicht abgeschlossen sind; Vorlage
Erstellt am 03.08.2023
Eingelangt am 03.08.2023, Bundeskanzleramt (2023-0.572.740)
- EGH: RS C-386/23