EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-454/23; zypriotisches Vorabentscheidungsersuchen; Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft im Falle stichhaltiger Gründe dafür, dass die Person eine Gefahr für die Sicherheit des Aufenthaltsmitgliedstaats darstellt; Auslegung des Art. 14 Abs. 4 Buchst. a der Richtlinie 2011/95/EU über Normen für die Anerkennung als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge/Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes, des Art. 18 GRC und des Art. 78 AEUV; Begriff der „Gefahr für die Sicherheit des Mitgliedstaates“; (Un-)Zulässigkeit der Aberkennung wegen Verhaltensweisen, welche die Person vor der Einreise in den anerkennenden Staat gesetzt hat, und diese Verhaltensweisen nicht zu den in Art. 12 der Richtlinie 2011/95/EU genannten Verhaltensweisen zählen, die einen Ausschluss von der Anerkennung bewirken; Vereinbarkeit mit den Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention; Vorlage
Erstellt am 25.08.2023
Eingelangt am 28.08.2023, Bundeskanzleramt (2023-0.619.640)
- EGH: RS C-454/23