Rs C-460/23; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 2 (Recht auf Leben), 3 (Recht auf Unversehrtheit), 6 (Recht auf Freiheit und Sicherheit), 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens), 17 (Recht auf Eigentum), 18 (Recht auf Asyl) und 52 Abs. 1 (Verhältnismäßigkeit) GRC sowie der Richtlinie 2002/90/EG zur Definition der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt und des Rahmenbeschlusses 2002/946/JI betreffend die Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens für die Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt; (Un-)Vereinbarkeit der Richtlinie 2002/90/EG und des Rahmenbeschlusses 2002/946/JI, soweit sie Mitgliedstaaten verpflichten, strafrechtliche Sanktionen gegen die Unterstützung der unerlaubten Einreise von Ausländern in das Hoheitsgebiet der Union vorzusehen, auch wenn diese ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt und auf humanitäre Unterstützung gerichtet ist; (Un-)Vereinbarkeit nationaler Bestimmungen, die solche Sanktionen vorsehen; Vorlage (153578/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-460/23; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 2 (Recht auf Leben), 3 (Recht auf Unversehrtheit), 6 (Recht auf Freiheit und Sicherheit), 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens), 17 (Recht auf Eigentum), 18 (Recht auf Asyl) und 52 Abs. 1 (Verhältnismäßigkeit) GRC sowie der Richtlinie 2002/90/EG zur Definition der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt und des Rahmenbeschlusses 2002/946/JI betreffend die Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens für die Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt; (Un-)Vereinbarkeit der Richtlinie 2002/90/EG und des Rahmenbeschlusses 2002/946/JI, soweit sie Mitgliedstaaten verpflichten, strafrechtliche Sanktionen gegen die Unterstützung der unerlaubten Einreise von Ausländern in das Hoheitsgebiet der Union vorzusehen, auch wenn diese ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt und auf humanitäre Unterstützung gerichtet ist; (Un-)Vereinbarkeit nationaler Bestimmungen, die solche Sanktionen vorsehen; Vorlage

Erstellt am 13.09.2023

Eingelangt am 14.09.2023, Bundeskanzleramt (2023-0.663.250)

  Aufklappen
  Aufklappen
  Aufklappen
Datum Dok.Nr.
Art Betreff
13.06.2025 RAT: CM 3045/25 EUTO
Working Party on Judicial Cooperation in Criminal Matters (COPEN - General matters) Date: 30 June 2025 Time: 10:00 Venue: COUNCIL EUROPA BUILDING Rue de la Loi 167, 1048 BRUSSELS (24235/EU XXVIII.GP)
20.10.2023 RAT: 14383/23 EUTO
AUSSCHUSS DER STÄNDIGEN VERTRETER (1. Teil) Justus-Lipsius-Gebäude, Brüssel 25. Oktober 2023 (10:00 Uhr) Lex-Gebäude, Brüssel 27. Oktober 2023 (14:00 Uhr) (158695/EU XXVII.GP)
04.07.2025 RAT: CM 3474/25 EUTO
AUSSCHUSS DER STÄNDIGEN VERTRETER (2. Teil) Europa-Gebäude, Brüssel 9. Juli 2025 (9:30 Uhr) (27707/EU XXVIII.GP)
07.07.2025 RAT: 11318/25 EUTO
AUSSCHUSS DER STÄNDIGEN VERTRETER (2. Teil) Europa-Gebäude, Brüssel 9. Juli 2025 (9:30 Uhr) (27978/EU XXVIII.GP)