Rs C-618/23; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der (Art. 1 Nr. 29, Art. 16a und 62 der) Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel sowie des Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Anhang I der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen; Frage, ob pflanzliche Arzneitees, die als „traditionelle pflanzliche Arzneimittel“ i.S.d. der Richtlinie 2001/83/EG einzustufen sind, als „traditionelle pflanzliche Zubereitungen auf pflanzlicher Basis“ i.S.d. Verordnung (EU) 2018/848 anzusehen sind; Frage, ob die in Kapitel IV der Verordnung (EU) 2018/848 vorgesehenen Kennzeichnungen auf der äußeren Umhüllung eines Arzneimittels angebracht werden können, ohne dass die Voraussetzungen des Art. 62 der Richtlinie 2001/83/EG vorliegen müssen; Frage, ob die in der Verordnung (EU) 2018/848 vorgesehenen Kennzeichnungen i.S.d. Art. 62 der Richtlinie 2001/83/EG „für den Patienten wichtig sind“ und nicht „Werbecharakter haben können“; Vorlage (162079/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-618/23; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der (Art. 1 Nr. 29, Art. 16a und 62 der) Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel sowie des Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Anhang I der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen; Frage, ob pflanzliche Arzneitees, die als „traditionelle pflanzliche Arzneimittel“ i.S.d. der Richtlinie 2001/83/EG einzustufen sind, als „traditionelle pflanzliche Zubereitungen auf pflanzlicher Basis“ i.S.d. Verordnung (EU) 2018/848 anzusehen sind; Frage, ob die in Kapitel IV der Verordnung (EU) 2018/848 vorgesehenen Kennzeichnungen auf der äußeren Umhüllung eines Arzneimittels angebracht werden können, ohne dass die Voraussetzungen des Art. 62 der Richtlinie 2001/83/EG vorliegen müssen; Frage, ob die in der Verordnung (EU) 2018/848 vorgesehenen Kennzeichnungen i.S.d. Art. 62 der Richtlinie 2001/83/EG „für den Patienten wichtig sind“ und nicht „Werbecharakter haben können“; Vorlage

Erstellt am 15.11.2023

Eingelangt am 16.11.2023, Bundeskanzleramt (2023-0.823.455)

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