EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-660/23; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Gesundheits- und Hygienestandards für „ex chilled“ Fleisch, das erst nach Kühlung und Reifung eingefroren wird; Auslegung des Anhangs II Abschnitt I Kapitel VII und Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs; Frage, ob sich die „gewisse Reifungszeit“ nur auf den kurzen Zeitraum nach der Schlachtung bezieht, in dem das Fleisch gekühlt wird, um die erforderliche pH-Stabilisierung zu erreichen, sodass zum Einfrieren bestimmtes Fleisch anschließend ohne ungerechtfertigte Verzögerung (innerhalb weniger Tage) eingefroren werden muss, oder auch die darauffolgende Kühlzeit zur weiteren Reifung des Fleisches umfasst ist und das Fleisch daher auch erst nach diesem Reifungsprozess eingefroren werden kann; Vorlage
Erstellt am 12.12.2023
Eingelangt am 14.12.2023, Bundeskanzleramt (2023-0.894.982)
- EGH: RS C-660/23