EU-V: Europ. Gerichtshof
verb. Rs C-636/23 und C-637/23; belgische Vorabentscheidungsersuchen; Folgen der fehlenden Einräumung einer Ausreisefrist auf Gültigkeit einer Rückkehrentscheidung; Auslegung der Art. 7 Abs. 4, Art. 8 Abs. 1 und 2 sowie Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie) im Lichte von Art. 47 GRC; (Un-)Vereinbarkeit einer nationalen Regelung bzw. Rechtsprechung, wonach die Nichteinräumung einer Frist zur freiwilligen Ausreise in einer Rückkehrentscheidung eine bloße Durchführungsmodalität ist, die sich nicht auf die Rechtsstellung des illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen auswirkt; Frage, ob die Frist zur freiwilligen Ausreise wesentlicher Bestandteil der Rückkehrentscheidung ist und ihre Nichteinräumung daher zur Unrechtmäßigkeit der gesamten Rückkehrentscheidung führt; Möglichkeit der Behörde, auch nach geraumer Zeit ein Einreiseverbot zu verhängen, das auf einer solchen Rückkehrentscheidung (in der keine Frist zur freiwilligen Ausreise gesetzt wurde) beruht, im Licht des Art. 3 Nr. 6 und Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG; Frage, ob die fehlende Einräumung einer Frist zur freiwilligen Ausreise aufgrund der Art. 13 der Richtlinie 2008/115/EG und Art. 47 GRC bekämpft werden können muss, wenn anderenfalls die Rechtmäßigkeit der Rechtsgrundlage für das Einreiseverbot nicht mehr wirksam in Frage gestellt werden kann; Vorlagen
Erstellt am 18.12.2023
Eingelangt am 20.12.2023, Bundeskanzleramt (2023-0.910.842)
- EGH: RS C-636/23