EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-706/23; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Paragraph 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit (Anhang der Richtlinie 97/81/EG) und Paragraph 4 Nr. 1 der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (Anhang der Richtlinie 1999/70/EG) sowie von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung und Art. 31 Abs. 2 GRC; Lehrkräfte an Schulen, die neben einem unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag (Grundstelle) auch einen befristeten Teilzeitvertrag (Stundenlohnvertrag) mit demselben Arbeitgeber abgeschlossen haben; Fragen betreffend die (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Rechtslage, wonach das Urlaubsentgelt in diesem Fall nur für die Grundstelle – und ohne Einbeziehung der für die Teilzeitstelle geleisteten Verpflegungszulage – berechnet wird; Vorlage
Erstellt am 24.01.2024
Eingelangt am 25.01.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.067.412)
- EGH: RS C-706/23