Rs C-749/23; tschechisches Vorabentscheidungsersuchen; missbräuchliche Klausel in einem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Stromliefervertrag mit Fixpreis; Auslegung von Art. 3 (nicht im einzelnen ausgehandelte Vertragsklausel), Art. 5 (schriftliche Klauseln) und Abs. 1 Buchst. e des Anhangs (unverhältnismäßig hohe Entschädigung) der Richtlinie 93/13/EWG über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen i.V.m. dem Effektivitätsgrundsatz sowie von Art. 12 (Recht auf Wechsel und Bestimmungen über Wechselgebühren) der Richtlinie (EU) 2019/944 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt; Anforderungen an die Abfassung von Klauseln bei Verwendung eines Standardvertrags (Formular); Klausel für eine Vertragsstrafe bei vorzeitiger Kündigung des Vertrags oder Nichtzahlung der vereinbarten Raten vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit als Teil der „sonstigen Vereinbarungen“; (Un-)Zulässigkeit einer Auslegung, wonach es im Fall der Beendigung eines auf bestimmte Zeit zu einem festen Preis abgeschlossenen Stromliefervertrags durch den Versorger wegen Verletzung einer Verpflichtung des Verbrauchers nicht auf die Höhe des tatsächlichen unmittelbaren wirtschaftlichen Verlusts ankommt, den der Versorger infolge der vorzeitigen Beendigung des Vertrags erlitten hat; Vorlage (171099/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-749/23; tschechisches Vorabentscheidungsersuchen; missbräuchliche Klausel in einem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Stromliefervertrag mit Fixpreis; Auslegung von Art. 3 (nicht im einzelnen ausgehandelte Vertragsklausel), Art. 5 (schriftliche Klauseln) und Abs. 1 Buchst. e des Anhangs (unverhältnismäßig hohe Entschädigung) der Richtlinie 93/13/EWG über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen i.V.m. dem Effektivitätsgrundsatz sowie von Art. 12 (Recht auf Wechsel und Bestimmungen über Wechselgebühren) der Richtlinie (EU) 2019/944 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt; Anforderungen an die Abfassung von Klauseln bei Verwendung eines Standardvertrags (Formular); Klausel für eine Vertragsstrafe bei vorzeitiger Kündigung des Vertrags oder Nichtzahlung der vereinbarten Raten vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit als Teil der „sonstigen Vereinbarungen“; (Un-)Zulässigkeit einer Auslegung, wonach es im Fall der Beendigung eines auf bestimmte Zeit zu einem festen Preis abgeschlossenen Stromliefervertrags durch den Versorger wegen Verletzung einer Verpflichtung des Verbrauchers nicht auf die Höhe des tatsächlichen unmittelbaren wirtschaftlichen Verlusts ankommt, den der Versorger infolge der vorzeitigen Beendigung des Vertrags erlitten hat; Vorlage

Erstellt am 25.01.2024

Eingelangt am 30.01.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.075.396)

  Aufklappen