EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-807/23; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (OGH); Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter und Erteilung einer Legitimationsurkunde; Auslegung des Art. 45 AEUV (Freizügigkeit der Arbeitnehmer); (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung (hier: § 2 Abs. 2 RAO), wonach ein Teil der praktischen Verwendung als Rechtsanwaltsanwärter bei einem Rechtsanwalt in Österreich zu verbringen ist und eine Tätigkeit bei einem Rechtsanwalt in einem anderen Mitgliedstaat (hier: Deutschland) dafür nicht ausreicht, auch wenn die dortige Tätigkeit unter der Aufsicht eines in Österreich zugelassenen Rechtsanwalts im Bereich des österreichischen Rechts erfolgt; Möglichkeit, einen anderen Teil der praktischen Verwendung als Rechtsanwaltsanwärter im Ausland zu verbringen; Vorlage
Erstellt am 14.02.2024
Eingelangt am 19.02.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.127.782)
- EGH: RS C-807/23
| Datum | EU-Datenbanknr. | Dokument der EU-Vorlage | Sprache | Einstufung |
|---|---|---|---|---|
| 23.04.2024 | 181434/EU XXVII.GP |
| deutsch | LIMITE |