Rs C-109/20; schwedisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 267 und Art. 344 AEUV im Lichte des EuGH-Urteils in der Rechtssache C-284/116, Achmea; Schiedsklausel in einem bilateralen Investitionsschutzabkommen; (Un-)Gültigkeit einer Schiedsvereinbarung zwischen Investor und Mitgliedstaat auf Basis dieser Schiedsklausel; Frage der „Heilung“ der Unzuständigkeit eines Schiedsgerichts; Vorlage (17595/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-109/20; schwedisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 267 und Art. 344 AEUV im Lichte des EuGH-Urteils in der Rechtssache C-284/116, Achmea; Schiedsklausel in einem bilateralen Investitionsschutzabkommen; (Un-)Gültigkeit einer Schiedsvereinbarung zwischen Investor und Mitgliedstaat auf Basis dieser Schiedsklausel; Frage der „Heilung“ der Unzuständigkeit eines Schiedsgerichts; Vorlage

Erstellt am 06.04.2020

Eingelangt am 07.04.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.225.032)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-284/16 Rs C-284/16; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 18, 344 AEUV, bilaterales Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedstaaten der Union, Verfahren vor Schiedsgericht, Verstoß gegen Zuständigkeit des EuGH und Diskriminierungsverbot; Vorlage (109204/EU XXV.GP)