Rs C-45/24; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (OGH); Fluggastrechte; Auslegung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. a der Fluggastrechte-Verordnung 261/2004; Berechnung des Erstattungsbetrags (der „Flugscheinkosten“) im Falle der Annullierung eines Fluges; Frage, ob dabei auch die im vom Fluggast bezahlten Flugpreis enthaltene Provision eines zwischen Fluggast und Luftfahrtunternehmen tätigen Vermittlers zu berücksichtigen ist, selbst wenn dem Luftfahrtunternehmen die Höhe der konkreten Provision nicht bekannt ist; Frage der Beweislast betreffend die mangelnde Kenntnis; Vorlage (175998/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-45/24; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (OGH); Fluggastrechte; Auslegung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. a der Fluggastrechte-Verordnung 261/2004; Berechnung des Erstattungsbetrags (der „Flugscheinkosten“) im Falle der Annullierung eines Fluges; Frage, ob dabei auch die im vom Fluggast bezahlten Flugpreis enthaltene Provision eines zwischen Fluggast und Luftfahrtunternehmen tätigen Vermittlers zu berücksichtigen ist, selbst wenn dem Luftfahrtunternehmen die Höhe der konkreten Provision nicht bekannt ist; Frage der Beweislast betreffend die mangelnde Kenntnis; Vorlage

Erstellt am 01.03.2024

Eingelangt am 06.03.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.175.100)

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