verb. Rs C-50/24 bis C-56/24; belgische Vorabentscheidungsverfahren; Asylverfahren an der Grenze oder in Transitzonen; Auslegung des Art. 43 der Richtlinie 2013/32/EU (Verfahrensrichtlinie) und Art. 8 der Richtlinie 2013/33/EU (Aufnahmerichtlinie); (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, die einen geografisch im Landesinneren liegenden Ort (hier: das Transitzentrum „Caricole“) gleichsetzt mit einem Ort an der Grenze, wodurch nach Ablauf der vierwöchigen Verfahrensfrist gemäß Art. 43 Abs. 2 der Richtlinie 2013/32/EU das Asylverfahren – auch ohne tatsächlichen Ortswechsel des Asylwerbers – aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage fortgeführt wird und das Transitzentrum nun als Ort des Verbleibs im Hoheitsgebiet definiert wird, an dem der Asylwerber verbleiben muss (hier: wegen Fluchtgefahr); fragliche Auswirkungen des fingierten Ortswechsels auf die zeitliche und sachliche Zuständigkeit der nationalen Behörde und die Möglichkeit der Behörde, das Verfahren nach Ablauf der vierwöchigen Frist auf der Grundlage des Art. 31 Abs. 7 der Richtlinie 2013/32/EU fortzusetzen; (Un-)Vereinbarkeit einer derartigen Regelung mit dem Ausnahmecharakter des Art. 8 der Richtlinie 2013/33/EU und dem Ziel der Richtlinie 2013/32/EU; Frage, ob im Lichte des Art. 47 GRC ein Überschreiten der vierwöchigen Frist von Amts wegen aufzugreifen ist; Vorlagen; Ablehnung der Anträge auf Anwendung des Eilverfahrens (C-50/24, C-51/24 und C-52/24) (177715/EU XXVII.GP)
EU-V: Europ. Gerichtshof
verb. Rs C-50/24 bis C-56/24; belgische Vorabentscheidungsverfahren; Asylverfahren an der Grenze oder in Transitzonen; Auslegung des Art. 43 der Richtlinie 2013/32/EU (Verfahrensrichtlinie) und Art. 8 der Richtlinie 2013/33/EU (Aufnahmerichtlinie); (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, die einen geografisch im Landesinneren liegenden Ort (hier: das Transitzentrum „Caricole“) gleichsetzt mit einem Ort an der Grenze, wodurch nach Ablauf der vierwöchigen Verfahrensfrist gemäß Art. 43 Abs. 2 der Richtlinie 2013/32/EU das Asylverfahren – auch ohne tatsächlichen Ortswechsel des Asylwerbers – aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage fortgeführt wird und das Transitzentrum nun als Ort des Verbleibs im Hoheitsgebiet definiert wird, an dem der Asylwerber verbleiben muss (hier: wegen Fluchtgefahr); fragliche Auswirkungen des fingierten Ortswechsels auf die zeitliche und sachliche Zuständigkeit der nationalen Behörde und die Möglichkeit der Behörde, das Verfahren nach Ablauf der vierwöchigen Frist auf der Grundlage des Art. 31 Abs. 7 der Richtlinie 2013/32/EU fortzusetzen; (Un-)Vereinbarkeit einer derartigen Regelung mit dem Ausnahmecharakter des Art. 8 der Richtlinie 2013/33/EU und dem Ziel der Richtlinie 2013/32/EU; Frage, ob im Lichte des Art. 47 GRC ein Überschreiten der vierwöchigen Frist von Amts wegen aufzugreifen ist; Vorlagen; Ablehnung der Anträge auf Anwendung des Eilverfahrens (C-50/24, C-51/24 und C-52/24)
Erstellt am 21.02.2024
Eingelangt am 18.03.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.214.947)
EGH: RS C-50/24
Datum
EU-Datenbanknr.
Dokument der EU-Vorlage
Sprache
Einstufung
29.01.2024
171259/EU XXVII.GP
EGH: RS C-50/24
mehrsprachig
LIMITE
EU-Vorlage Europ. Gerichtshof
Rs C-50/24 PPU, C-51/24 PPU und C-52/24 PPU; belgische Vorabentscheidungsverfahren; Asylverfahren an der Grenze oder in Transitzonen; Auslegung des Art. 43 der Richtlinie 2013/32/EU (Verfahrensrichtlinie) und Art. 8 der Richtlinie 2013/33/EU (Aufnahmerichtlinie); (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, die einen geografisch im Landesinneren liegenden Ort (hier: das Transitzentrum „Caricole“) gleichsetzt mit einem Ort an der Grenze, wodurch nach Ablauf der vierwöchigen Verfahrensfrist gemäß Art. 43 Abs. 2 der Richtlinie 2013/32/EU das Asylverfahren – auch ohne tatsächlichen Ortswechsel des Asylwerbers – aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage fortgeführt wird und das Transitzentrum nun als Ort des Verbleibs im Hoheitsgebiet definiert wird, an dem der Asylwerber verbleiben muss (hier: wegen Fluchtgefahr); fragliche Auswirkungen des fingierten Ortswechsels auf die zeitliche und sachliche Zuständigkeit der nationalen Behörde und die Möglichkeit der Behörde, das Verfahren nach Ablauf der vierwöchigen Frist auf der Grundlage des Art. 31 Abs. 7 der Richtlinie 2013/32/EU fortzusetzen; (Un-)Vereinbarkeit einer derartigen Regelung mit dem Ausnahmecharakter des Art. 8 der Richtlinie 2013/33/EU und dem Ziel der Richtlinie 2013/32/EU; Frage, ob im Lichte des Art. 47 GRC ein Überschreiten der vierwöchigen Frist von Amts wegen aufzugreifen ist; Vorlagen (FR); Anträge auf Anwendung des Eilverfahrens
Eingelangt am 31.01.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.078.556)