Rs C-120/20; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Richtlinie 2001/14/EG über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung, insbesondere der Art. 4 Abs. 5 (Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten) sowie Art. 30 Abs. 1, 3, 5 und 6 (Aufgaben der Regulierungsstelle); nicht ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie 2001/14/EG die dazu führt, dass für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur ein überhöhtes Entgelt zu zahlen ist; Frage, ob ein Eisenbahnunternehmen wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der Richtlinie 2001/14/EG Schadensersatzansprüche (direkt) gegen einen Mitgliedstaat geltend machen kann, ohne dass ein Gericht die Entscheidung der Aufsichtsbehörde, mit der ein zu hohes Entgelt bestätigt wird, geprüft hat; Frage, ob ein Mitgliedstaat Schadenersatz nach weniger strengen Voraussetzungen vorsehen darf als jene, die für den Schadenersatz auf der Grundlage des Unionsrechts wegen fehlerhafter Anwendung des Rechts der Europäischen Union für die fehlerhafte oder fehlende Umsetzung einer Richtlinie vorgesehen sind (insb. Verletzung subjektiver Rechte, qualifizierter Rechtsverstoß und unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß und dem Schaden); Vorlage (17898/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-120/20; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Richtlinie 2001/14/EG über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung, insbesondere der Art. 4 Abs. 5 (Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten) sowie Art. 30 Abs. 1, 3, 5 und 6 (Aufgaben der Regulierungsstelle); nicht ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie 2001/14/EG die dazu führt, dass für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur ein überhöhtes Entgelt zu zahlen ist; Frage, ob ein Eisenbahnunternehmen wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der Richtlinie 2001/14/EG Schadensersatzansprüche (direkt) gegen einen Mitgliedstaat geltend machen kann, ohne dass ein Gericht die Entscheidung der Aufsichtsbehörde, mit der ein zu hohes Entgelt bestätigt wird, geprüft hat; Frage, ob ein Mitgliedstaat Schadenersatz nach weniger strengen Voraussetzungen vorsehen darf als jene, die für den Schadenersatz auf der Grundlage des Unionsrechts wegen fehlerhafter Anwendung des Rechts der Europäischen Union für die fehlerhafte oder fehlende Umsetzung einer Richtlinie vorgesehen sind (insb. Verletzung subjektiver Rechte, qualifizierter Rechtsverstoß und unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß und dem Schaden); Vorlage

Erstellt am 07.04.2020

Eingelangt am 14.04.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.230.891)