Rs C-202/24; irisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Titel VII des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland andererseits vom 30. Dezember 2020 (entspricht iW Rahmenbeschluss 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl); Ersuchen um Übergabe einer Person, gegen die ein Haftbefehl auf der Grundlage dieses Abkommens erlassen wurde; nationale Regelung des ersuchenden Staates (hier: UK), deren Anwendung im Falle einer Übergabe gegen Art. 49 Abs. 2 GRC bzw. Art. 7 ERMK verstoßen könnte (nach Begehung der Straftat erfolgte Gesetzesänderung, wonach vorzeitige Haftentlassung erst später möglich ist und diese an zusätzliche Bedingungen geknüpft wird); Frage, ob der ersuchte Staat (hier: Irland) zur Übergabe der gesuchten Person bzw. zur Vornahme einer eigenständigen Prüfung verpflichtet ist; Vorlage; Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach Art. 105 VfO; Termin der mündlichen Verhandlung: 4. Juni 2024, 9.30 Uhr (180559/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-202/24; irisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Titel VII des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland andererseits vom 30. Dezember 2020 (entspricht iW Rahmenbeschluss 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl); Ersuchen um Übergabe einer Person, gegen die ein Haftbefehl auf der Grundlage dieses Abkommens erlassen wurde; nationale Regelung des ersuchenden Staates (hier: UK), deren Anwendung im Falle einer Übergabe gegen Art. 49 Abs. 2 GRC bzw. Art. 7 ERMK verstoßen könnte (nach Begehung der Straftat erfolgte Gesetzesänderung, wonach vorzeitige Haftentlassung erst später möglich ist und diese an zusätzliche Bedingungen geknüpft wird); Frage, ob der ersuchte Staat (hier: Irland) zur Übergabe der gesuchten Person bzw. zur Vornahme einer eigenständigen Prüfung verpflichtet ist; Vorlage; Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach Art. 105 VfO; Termin der mündlichen Verhandlung: 4. Juni 2024, 9.30 Uhr

Erstellt am 12.04.2024

Eingelangt am 16.04.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.286.927)

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