EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-211/24; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Markenrecht; Geschmacksmuster; Auslegung von Art. 8 Abs. 3, Art. 10 und Art. 89 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster; maßgebliche Kriterien zur Bestimmung des Schutzumfangs des Gemeinschaftsgeschmacksmusters; Anwendung auf Bausteine eines Spielbaukastens; Sanktionen bzw. Anordnungen bei (drohender) Verletzung, wenn dem nicht „gute Gründe“ entgegenstehen; richterliches Ermessen; Auslegung der „fundierten [gemeint wohl: gute] Gründe“ im Sinne von Art. 89 Abs. 1; Vorlage
Erstellt am 06.05.2024
Eingelangt am 07.05.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.345.806)
- EGH: RS C-211/24