- BESCHLUSS DES RATES über den im Namen der Europäischen Union in der 16. Sitzung des Ausschusses der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf die Annahme einer Empfehlung und von Schlussfolgerungen für fünf Vertragsstaaten zur deren Umsetzung dieses Übereinkommens im Hinblick auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zu vertretenden Standpunkt - BESCHLUSS DES RATES über den im Namen der Europäischen Union in der 16. Sitzung des Ausschusses der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf die Annahme einer Empfehlung und von Schlussfolgerungen für fünf Vertragsstaaten zur deren Umsetzung dieses Übereinkommens im Hinblick auf Angelegenheiten, die die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union betreffen, zu vertretenden Standpunkt Annahme (186491/EU XXVII.GP)

EU-V: U32 Offizielles Ratsdokument

- BESCHLUSS DES RATES über den im Namen der Europäischen Union in der 16. Sitzung des Ausschusses der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf die Annahme einer Empfehlung und von Schlussfolgerungen für fünf Vertragsstaaten zur deren Umsetzung dieses Übereinkommens im Hinblick auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zu vertretenden Standpunkt - BESCHLUSS DES RATES über den im Namen der Europäischen Union in der 16. Sitzung des Ausschusses der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf die Annahme einer Empfehlung und von Schlussfolgerungen für fünf Vertragsstaaten zur deren Umsetzung dieses Übereinkommens im Hinblick auf Angelegenheiten, die die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union betreffen, zu vertretenden Standpunkt Annahme

Gruppe: Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) - 2. Teil

betrifft Sitzung am 29.05.2024

Erstellt am 24.05.2024 von: Grundrechte und -werte und Rechtsstaatlichkeit

Eingelangt am 28.05.2024, U32 Übermittlung

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