EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-292/24; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Verspätungsschäden nach dem Montrealer Übereinkommen (MÜ) im Rahmen einer Flugreise; Auslegung des Art. 31 Abs. 2 S. 2 Montrealer Übereinkommen; fristgerechte Schadensanzeige; Frage, ob Art. 31 Abs. 2 S. 2 Montrealer Übereinkommen eine absolute Ausschlussfrist normiert; Anzeigeerstattung zwingend binnen 21 Tagen nach Rückerhalt des Reisegepäcks oder auch bereits vor Reisegepäckrückgabe; Vorlage
Erstellt am 05.06.2024
Eingelangt am 06.06.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.420.689)
- EGH: RS C-292/24