EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-312/24; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Datenschutzrecht; Auslegung der (Art. 2 Abs. 1, Art. 4 Nr. 2 und 6, Art. 9 Abs. 2 Buchst. b, Art. 17 Abs. 1 Buchst. a und d der) Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), der (Art. 3 Z 1 und 2, Art. 9 Abs. 1, Art. 16 Abs. 2 der) Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr sowie der Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf; Frage, ob eine Datenverarbeitung i.S.d. Art. 2 Abs. 1 DSGVO Tätigkeiten ein- und derselben Organisationsstruktur umfasst, in der ein Teil ihrer Direktionen die Aufgaben eines Dienstgebers wahrnimmt, während eine andere Direktion die Eigenschaft einer Ermittlungsbehörde im Strafverfahren gegen Bedienstete der anderen Direktionen innehat; Austausch von Daten zwischen diesen Direktionen; Auslegung der Begriffe „Verarbeitung personenbezogener Daten“ und „Dateisystem“; Abgrenzung des Anwendungsbereichs der Richtlinie (EU) 2016/680; Frage, ob die, die Aufgaben des Dienstgebers wahrnehmende Einheit von der anderen Einheit erhaltene Daten darüber, dass der Bedienstete Verdächtiger/Beschuldigter/Angeklagter in einem Strafverfahren ist bzw. war, auf Grundlage des Art. 9 Abs. 2 Buchst. b DSGVO bzw. Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/680 speichern darf; Auslegung des Art. 17 Abs. 1 Buchst. a und d DSGVO bzw. Art. 16 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/680 i.Z.m. der Löschung von Daten aus der Personalakte eines Bediensteten; Frage, ob Art. 1 der Richtlinie 2000/78/EG es dem Dienstgeber untersagt, den beruflichen Aufstieg des Bediensteten zu verwehren, weil dieser wegen einer Straftat verdächtigt/beschuldigt/angeklagt ist bzw. war; Vorlage
Erstellt am 19.06.2024
Eingelangt am 20.06.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.458.633)
- EGH: RS C-312/24