EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-338/24; französisches Vorabentscheidungsersuchen; Haftung für fehlerhafte Produkte (hier: Impfung); Verjährungsfrist; Auslegung der (Art. 10, 11 und 13 der) Richtlinie 85/374/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte; (Un-)Zulässigkeit der Berufung auf andere Haftungsregelungen gemäß Art. 13 der Richtlinie 85/374/EWG, hier: Haftung für fehlerhafte Produkte auf Grundlage der allgemeinen Verschuldenshaftung durch Berufung darauf, dass das Produkt im Verkehr gehalten wurde, dass der Hersteller seiner Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Risiken des Produkts nicht nachgekommen ist oder dass das Produkt einen Sicherheitsmangel aufweist; (Un-)Vereinbarkeit der Frist nach Art. 11 der Richtlinie 85/374/EWG mit Art. 47 GRC (Zugang zu einem Gericht) im Fall eines progressiven Schadens; Beginn des Laufs der dreijährigen Verjährungsfrist gemäß Art. 10 der Richtlinie 85/374/EWG im Fall einer progressiven Krankheit; Vorlage
Erstellt am 26.06.2024
Eingelangt am 27.06.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.476.646)
- EGH: RS C-338/24