EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-408/24; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (OGH); Auslegung des Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 550/2004 über die Erbringung von Flugsicherungsdiensten im einheitlichen europäischen Luftraum i.V.m. Art. 2 Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 zur Festlegung des Rahmens für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums; Ziel und Schutzzweck der Vorschriften über die Flugsicherung; Frage, ob die Regelungen über (die Erbringung von) Flugverkehrsdienste(n) zur Flugsicherung auch dem Schutz der Luftraumnutzer vor vermögensrechtlichen Schäden durch ein (rechtswidriges und schuldhaftes) Handeln der mit den Flugsicherungsdiensten betrauten Flugsicherungsorganisation dienen (hier: Schaden der Austrian, der aufgrund der Annullierung mehrerer Flüge in Folge des Ausfalls des von der Austro Control betriebenen Nachrichtenvermittlungsservers zur Übermittlung von Fluginformationen entstanden ist); Vorlage
Erstellt am 12.07.2024
Eingelangt am 19.07.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.522.371)
- EGH: RS C-408/24