EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-471/24; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Kreditverträge, Klauseln über einen variablen Zinssatz; Richtlinie 93/13/EWG über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Auslegung von Art. 1 Abs. 2 bzw. Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie hinsichtlich der (Un-)Zulässigkeit der Prüfung von Vertragsklauseln über einen auf den WIBOR-Referenzwert gestützten variablen Zinssatz; Frage, ob diese Vertragsklauseln im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie als Klauseln angesehen werden können, die gegen das Gebot von Treu und Glauben verstoßen und zum Nachteil des Verbrauchers ein erhebliches Missverhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner verursachen (hier: wegen Fehlens ordnungsgemäßer Information des Verbrauchers über das Risiko eines variablen Zinssatzes); Auslegung von Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 und 2 Satz 2 sowie Art. 2 der Richtlinie im Hinblick auf die Frage, ob ein Vertrag mit einer die Höhe des Zinssatzes betreffenden Komponente, die zu einer Änderung des Zinssatzes von einem variablen zu einem festen Zinssatz führt, aufrechterhalten werden kann, wenn eine Vertragsklausel über einen auf den WIBOR-Referenzwert gestützten variablen Zinssatz für missbräuchlich befunden wird; Vorlage
Erstellt am 13.08.2024
Eingelangt am 14.08.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.597.622)
- EGH: RS C-471/24