Rs C-658/23; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; obligatorisches Mediationsverfahren; Auslegung von Art. 5 (Inanspruchnahme der Mediation) der Richtlinie 2008/52/EG über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen sowie Art. 6 (Unverbindlichkeit missbräuchlicher Klauseln) und Art. 7 (wirksame Rechtsmittel) der Richtlinie 93/13/EWG über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Vorrang des Unionsrechts; Effektivität; mangelnde Anwendbarkeit des Art. 5 der Richtlinie 2008/52/EG auf eine nationale Regelung, nach der die Zulässigkeit bestimmter Klagen davon abhängt, dass der Kläger der Verpflichtung zur Teilnahme an einer Informationsveranstaltung über die Vorteile der Mediation nachkommt; Art. 6 und 7 der Richtlinie 93/13/EWG stehen dem entgegen, dass ein nationales Gericht, das die Missbräuchlichkeit einer Klausel festgestellt hat, weil keine Obergrenzen für Vertragsstrafen im Rahmen eines Verbrauchervertrags vorgesehen sind, den Gesamtbetrag der Strafen begrenzt, anstatt die Anwendung der Klausel abzulehnen; Vorlage; Beschluss gemäß Artikel 99 der Verfahrensordnung (195613/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-658/23; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; obligatorisches Mediationsverfahren; Auslegung von Art. 5 (Inanspruchnahme der Mediation) der Richtlinie 2008/52/EG über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen sowie Art. 6 (Unverbindlichkeit missbräuchlicher Klauseln) und Art. 7 (wirksame Rechtsmittel) der Richtlinie 93/13/EWG über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Vorrang des Unionsrechts; Effektivität; mangelnde Anwendbarkeit des Art. 5 der Richtlinie 2008/52/EG auf eine nationale Regelung, nach der die Zulässigkeit bestimmter Klagen davon abhängt, dass der Kläger der Verpflichtung zur Teilnahme an einer Informationsveranstaltung über die Vorteile der Mediation nachkommt; Art. 6 und 7 der Richtlinie 93/13/EWG stehen dem entgegen, dass ein nationales Gericht, das die Missbräuchlichkeit einer Klausel festgestellt hat, weil keine Obergrenzen für Vertragsstrafen im Rahmen eines Verbrauchervertrags vorgesehen sind, den Gesamtbetrag der Strafen begrenzt, anstatt die Anwendung der Klausel abzulehnen; Vorlage; Beschluss gemäß Artikel 99 der Verfahrensordnung

Erstellt am 05.09.2024

Eingelangt am 09.09.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.650.687)

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