Rs C-516/24; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 9 Buchst. a der Verordnung 4/2009 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen; Zuständigkeitsbegründung durch Anrufung des Gerichts; Frage, ob die Einbringung eines Antrags auf Verfahrenshilfe, der nur ein Entwurf eines Abänderungsantrags angeschlossen ist, der im Falle der Bewilligung der Verfahrenshilfe förmlich einzubringen wäre, als die Einreichung eines „gleichwertigen Schriftstücks“ anzusehen ist, weshalb das Gericht als angerufen – und zuständig – gilt; Vorlage (196203/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-516/24; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 9 Buchst. a der Verordnung 4/2009 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen; Zuständigkeitsbegründung durch Anrufung des Gerichts; Frage, ob die Einbringung eines Antrags auf Verfahrenshilfe, der nur ein Entwurf eines Abänderungsantrags angeschlossen ist, der im Falle der Bewilligung der Verfahrenshilfe förmlich einzubringen wäre, als die Einreichung eines „gleichwertigen Schriftstücks“ anzusehen ist, weshalb das Gericht als angerufen – und zuständig – gilt; Vorlage

Erstellt am 10.09.2024

Eingelangt am 13.09.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.664.849)

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