EU-V: Europ. Gerichtshof
verb. Rs C-340/24 und C-442/24; italienische Vorabentscheidungsersuchen; Anerkennung von Berufsqualifikationen (für Stützlehrer); Auslegung der Art. 1 (Gegenstand), Art. 4 (Wirkungen der Anerkennung), Art. 13 (Anerkennungsbedingungen) und Art. 14 (Ausgleichsmaßnahmen) der Richtlinie (EU) 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen; Anerkennung einer Berufsqualifikation, die im Herkunftsstaat, mangels einer offiziellen Anerkennung (hier: kein offizieller universitärer Abschluss aufgrund fehlender Abschlussprüfung), nicht zur Ausübung des reglementierten Berufes (als Stützlehrer) berechtigt; Frage, ob die Anerkennungsbehörden im Aufnahmestaat verpflichtet sind, trotz Nichtanerkennung der Berufsqualifikation im Herkunftsstaat, eine inhaltliche Prüfung der Ausbildungsinhalte auf Übereinstimmung mit innerstaatlichen Berufsqualifikationsvoraussetzungen vorzunehmen, um allenfalls Ausgleichsmaßnahmen vorzuschreiben, die zur Berechtigung der Berufsausübung führen; Vorlagen
Erstellt am 12.09.2024
Eingelangt am 13.09.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.668.207)
- EGH: RS C-340/24