EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-564/24; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Widerruf eines im Fernabsatz geschlossenen Vertrags; Auslegung von Art. 2 Abs. 7 (Begriff des Fernabsatzvertrags) und Art. 9 Abs. 1 (Widerruf) der Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher; Frage, ob ein widerruflicher Fernabsatzvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher vorliegt, wenn der Verbraucher vor oder beim Abschluss des Vertrags (über die Aufstellung eines Baugerüsts) durch einen Unternehmer (Architekt) unterstützt wird, den er unabhängig vom Leistungserbringer beauftragt hat, der den Kontakt zum Leistungserbringer hergestellt sowie auf den wesentlichen Vertragsinhalt Einfluss genommen hat; Beurteilung von nachträglich abgeschlossenen Zusatzleistungen; Frage, ob der Verbraucher bei Widerruf eines Fernabsatzvertrags verpflichtet sein kann, dem Unternehmer den Wert seiner bereits erbrachten Leistung in angemessenem Umfang zu erstatten, wenn ein anderes Ergebnis aufgrund sämtlicher Umstände des Einzelfalls rechtsmissbräuchlich oder treuwidrig wäre; Vorlage
Erstellt am 24.09.2024
Eingelangt am 25.09.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.695.575)
- EGH: RS C-564/24