Rs C-517/24; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Rechtsstaatlichkeit in Polen; Auslegung von Art. 4 Abs. 1 und 2 und Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/343 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren sowie Art. 2 und Art. 19 Abs. 1 EUV i.V.m. Art. 47 Satz 1 und 2 GRC; Vorrang des Unionsrechts; Effektivitätsgrundsatz; Frage, ob ein Gericht, dem Mitglieder der Kammer für dienstrechtliche Verantwortung des Sąd Najwyższy (Oberstes Gericht) angehören – in deren Zuständigkeit die Überprüfung von Entscheidungen fällt, die in Disziplinarverfahren u. a. gegen Richter ergangen sind – ein durch Gesetz errichtetes Gericht im Sinne des Unionsrechts ist; (Nicht-)Berücksichtigung der gegen einen Richter verhängten Disziplinarstrafen, die in zweiter Instanz von einem Spruchkörper der Kammer für dienstrechtliche Verantwortung des Sąd Najwyższy bestätigt wurden, im Rahmen der Festsetzung einer Gesamtstrafe; Vorlage (197511/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-517/24; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Rechtsstaatlichkeit in Polen; Auslegung von Art. 4 Abs. 1 und 2 und Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/343 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren sowie Art. 2 und Art. 19 Abs. 1 EUV i.V.m. Art. 47 Satz 1 und 2 GRC; Vorrang des Unionsrechts; Effektivitätsgrundsatz; Frage, ob ein Gericht, dem Mitglieder der Kammer für dienstrechtliche Verantwortung des Sąd Najwyższy (Oberstes Gericht) angehören – in deren Zuständigkeit die Überprüfung von Entscheidungen fällt, die in Disziplinarverfahren u. a. gegen Richter ergangen sind – ein durch Gesetz errichtetes Gericht im Sinne des Unionsrechts ist; (Nicht-)Berücksichtigung der gegen einen Richter verhängten Disziplinarstrafen, die in zweiter Instanz von einem Spruchkörper der Kammer für dienstrechtliche Verantwortung des Sąd Najwyższy bestätigt wurden, im Rahmen der Festsetzung einer Gesamtstrafe; Vorlage

Erstellt am 24.09.2024

Eingelangt am 25.09.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.695.639)

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