Rs C-579/24; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (BVwG); Urheberrecht; Einordnung der Tätigkeit von „Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten“ bzw. der Handlungen der Nutzer solcher Dienste; Auslegung von Art. 2 der Urheberrechts-Richtlinie 2001/29/EG, Art. 1 Abs. 2, Art. 2 Z 6 und Art. 17 Abs. 1 und 2 der „DSM-Richtlinie“ (EU) 2019/790, Art. 4, 5 und Art. 16 Abs. 1 und 2 der Rechtewahrnehmungs-Richtlinie 2014/26/EU sowie Art. 9 der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst; Qualifikation der Tätigkeit von „Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten“ i.S.d. Art. 2 Z 6 der DSM-Richtlinie nicht nur als „öffentliche Wiedergabe“, sondern auch als eine „Vervielfältigung“ i.S.d. Art. 2 der Urheberrechts-Richtlinie; Erfordernis einer gesonderten Erlaubnis der Rechteinhaber; Frage, ob eine derartige Erlaubnis auch für Vervielfältigungshandlungen der (nicht kommerziellen) Nutzer der Plattform gilt bzw. Einordnung der Handlungen dieser Nutzer und Erfordernis einer (gesonderten) Erlaubnis; Frage der Möglichkeit der Rechteinhaber, einzeln und getrennt über einerseits Vervielfältigungs- und andererseits Wiedergaberechte zu verfügen; Vorlage (199346/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-579/24; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (BVwG); Urheberrecht; Einordnung der Tätigkeit von „Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten“ bzw. der Handlungen der Nutzer solcher Dienste; Auslegung von Art. 2 der Urheberrechts-Richtlinie 2001/29/EG, Art. 1 Abs. 2, Art. 2 Z 6 und Art. 17 Abs. 1 und 2 der „DSM-Richtlinie“ (EU) 2019/790, Art. 4, 5 und Art. 16 Abs. 1 und 2 der Rechtewahrnehmungs-Richtlinie 2014/26/EU sowie Art. 9 der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst; Qualifikation der Tätigkeit von „Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten“ i.S.d. Art. 2 Z 6 der DSM-Richtlinie nicht nur als „öffentliche Wiedergabe“, sondern auch als eine „Vervielfältigung“ i.S.d. Art. 2 der Urheberrechts-Richtlinie; Erfordernis einer gesonderten Erlaubnis der Rechteinhaber; Frage, ob eine derartige Erlaubnis auch für Vervielfältigungshandlungen der (nicht kommerziellen) Nutzer der Plattform gilt bzw. Einordnung der Handlungen dieser Nutzer und Erfordernis einer (gesonderten) Erlaubnis; Frage der Möglichkeit der Rechteinhaber, einzeln und getrennt über einerseits Vervielfältigungs- und andererseits Wiedergaberechte zu verfügen; Vorlage

Erstellt am 04.10.2024

Eingelangt am 09.10.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.669.757)

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