Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 233. Tagung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zu vertreten ist und zwar in Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen zu Kapitel 1 „Definitions and general principles“ (Definitionen und allgemeine Grundsätze), Kapitel 3 „Entry and Departure of persons and their baggage“ (Ein- und Ausreise von Personen mit ihrem Gepäck) Abschnitt C „Security of travel documents“ (Sicherheit von Reisedokumenten), Abschnitt D „Travel documents“ (Reisedokumente), Abschnitt G „Embarkation/Disembarkation Cards“ (Ein- und Aussteigekarten), Abschnitt H „Inspection of travel documents“ (Prüfung von Reisedokumenten) und Kapitel 8 „Facilitation provisions covering specific subjects“ (Bestimmungen zu Erleichterungen bei besonderen Themen), Abschnitt H „Trafficking in persons“ (Menschenhandel) und Abschnitt I „Wildlife Trafficking“ (Illegaler Artenhandel), die in Änderung 30 zu Anhang 9 – „Facilitation“ (Erleichterungen) – des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt enthalten sind (200124/EU XXVII.GP)

EU-V: Beschlüsse

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 233. Tagung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zu vertreten ist und zwar in Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen zu Kapitel 1 „Definitions and general principles“ (Definitionen und allgemeine Grundsätze), Kapitel 3 „Entry and Departure of persons and their baggage“ (Ein- und Ausreise von Personen mit ihrem Gepäck) Abschnitt C „Security of travel documents“ (Sicherheit von Reisedokumenten), Abschnitt D „Travel documents“ (Reisedokumente), Abschnitt G „Embarkation/Disembarkation Cards“ (Ein- und Aussteigekarten), Abschnitt H „Inspection of travel documents“ (Prüfung von Reisedokumenten) und Kapitel 8 „Facilitation provisions covering specific subjects“ (Bestimmungen zu Erleichterungen bei besonderen Themen), Abschnitt H „Trafficking in persons“ (Menschenhandel) und Abschnitt I „Wildlife Trafficking“ (Illegaler Artenhandel), die in Änderung 30 zu Anhang 9 – „Facilitation“ (Erleichterungen) – des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt enthalten sind

Erstellt am 16.10.2024

Eingelangt am 16.10.2024, Europäische Kommission - Österr. Parlament

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