Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 233. Tagung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zu vertreten ist und zwar in Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen zu Kapitel 2 „Entry and Departure of aircraft“ (Ankunft und Abflug von Luftfahrzeugen), Kapitel 3 „Entry and Departure of persons and their baggage“ (Ein- und Ausreise von Personen mit ihrem Gepäck), Kapitel 6 „International airports – Facilities and services for traffic“ (Internationale Flughäfen – verkehrsbezogene Einrichtungen und Dienste) und Kapitel 8 „Facilitation provisions covering specific subjects“ (Bestimmungen zu Erleichterungen bei besonderen Themen), Abschnitt C „Facilitation of search, rescue, accident investigation and salvage“ (Erleichterungen bei Such-, Rettungs-, Unfalluntersuchungs- und Bergungsmaßnahmen), Abschnitt E „Establishment of national facilitation programmes“ (Festlegung nationaler Erleichterungsprogramme), Abschnitt F „Facilitation of transport of person with disabilities“ (Erleichterungen bei der Beförderung von Personen mit Behinderungen) und Abschnitt G „Assistance to aircraft accident victims and their families“ (Unterstützung von Opfern von Luftfahrzeugunfällen und ihrer Familien), die in der Änderung 30 zu Anhang 9 – „Facilitation“ (Erleichterungen) – des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Abkommen von Chicago) enthalten sind (200125/EU XXVII.GP)

EU-V: Beschlüsse

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 233. Tagung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zu vertreten ist und zwar in Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen zu Kapitel 2 „Entry and Departure of aircraft“ (Ankunft und Abflug von Luftfahrzeugen), Kapitel 3 „Entry and Departure of persons and their baggage“ (Ein- und Ausreise von Personen mit ihrem Gepäck), Kapitel 6 „International airports – Facilities and services for traffic“ (Internationale Flughäfen – verkehrsbezogene Einrichtungen und Dienste) und Kapitel 8 „Facilitation provisions covering specific subjects“ (Bestimmungen zu Erleichterungen bei besonderen Themen), Abschnitt C „Facilitation of search, rescue, accident investigation and salvage“ (Erleichterungen bei Such-, Rettungs-, Unfalluntersuchungs- und Bergungsmaßnahmen), Abschnitt E „Establishment of national facilitation programmes“ (Festlegung nationaler Erleichterungsprogramme), Abschnitt F „Facilitation of transport of person with disabilities“ (Erleichterungen bei der Beförderung von Personen mit Behinderungen) und Abschnitt G „Assistance to aircraft accident victims and their families“ (Unterstützung von Opfern von Luftfahrzeugunfällen und ihrer Familien), die in der Änderung 30 zu Anhang 9 – „Facilitation“ (Erleichterungen) – des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Abkommen von Chicago) enthalten sind

Erstellt am 16.10.2024

Eingelangt am 16.10.2024, Europäische Kommission - Österr. Parlament

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2024/0262 NLE
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Thema
Verkehr
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
16.10.2024 RAT: 14559/24 EUST
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 233. Tagung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zu vertreten ist und zwar in Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen zu Kapitel 2 „Entry and Departure of aircraft“ (Ankunft und Abflug von Luftfahrzeugen), Kapitel 3 „Entry and Departure of persons and their baggage“ (Ein- und Ausreise von Personen mit ihrem Gepäck), Kapitel 6 „International airports – Facilities and services for traffic“ (Internationale Flughäfen – verkehrsbezogene Einrichtungen und Dienste) und Kapitel 8 „Facilitation provisions covering specific subjects“ (Bestimmungen zu Erleichterungen bei besonderen Themen) Abschnitt C „Facilitation of search, rescue, accident investigation and salvage“ (Erleichterungen bei Such-, Rettungs-, Unfalluntersuchungs- und Bergungsmaßnahmen), Abschnitt E „Establishment of national facilitation programmes“ (Festlegung nationaler Erleichterungsprogramme), Abschnitt F „Facilitation of transport of person with disabilities“ (Erleichterungen bei der Beförderung von Personen mit Behinderungen) und Abschnitt G „Assistance to aircraft accident victims and their families“ (Unterstützung von Opfern von Luftfahrzeugunfällen und ihrer Familien), die in der Änderung 30 zu Anhang 9 – „Facilitation“ (Erleichterungen) – des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Abkommen von Chicago) enthalten sind (200179/EU XXVII.GP)
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