EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-588/24; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; (angemessene) Frist für den Abschluss eines Verfahrens über wettbewerbsbeschränkende Absprachen; Auslegung der Art. 41 und 47 GRC (i.V.m. Art. 6 EMRK); (Un-)Vereinbarkeit einer nationalen Regelung, die nicht ausdrücklich vorsieht, dass die von der Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde in der Mitteilung der Beschwerdepunkte festgesetzte Frist für den Abschluss des Verfahrens zwingend ist, so dass die Behörde diese Frist einseitig durch mit Gründen versehene Rechtsakte verlängern kann, wenn Umstände eintreten, die zu einer objektiven oder subjektiven Ausweitung der Überprüfung führen; Vorlage
Erstellt am 17.10.2024
Eingelangt am 21.10.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.762.062)
- EGH: RS C-588/24