EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-432/20 (PPU); österreichisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 9 Abs. 1 lit. c der Richtlinie 2003/109/EG betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen; Entzug oder Verlust der Rechtsstellung wegen Abwesenheit vom Gebiet der Gemeinschaft während eines Zeitraumes von zwölf aufeinander folgenden Monaten; Durchbrechung dieses Zeitraumes durch einen physischen Aufenthalt (unabhängig von der Dauer); Frage, welche qualitative und/oder quantitative Anforderungen Aufenthalte erfüllen müssen, um einen Verlust der Rechtsstellung eines langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen auszuschließen; (Un-)zulässigkeit nationaler Regelungen, wonach langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige ihre Rechtsstellung verlieren, wenn sie sich zwar im Gebiet der Gemeinschaft aufhielten, aber keinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Mittelpunkt der Lebensinteressen begründeten; Vorlage; Antrag auf Anwendung des Eilverfahrens
Erstellt am 16.09.2020
Eingelangt am 16.09.2020, Bundeskanzleramt (GZ 2020-0.591.247)
- EGH: RS C-432/20