Rs C-370/20, deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 8 Abs. 3 und 8 der Richtlinie 2014/40/EU zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen (TPD II); Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen im Wege von Zigarettenautomaten; Verbot, die Warnhinweise „durch sonstige Gegenstände zu verdecken“; Begriff „Bilder von Packungen“; Vorlage (31999/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-370/20, deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 8 Abs. 3 und 8 der Richtlinie 2014/40/EU zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen (TPD II); Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen im Wege von Zigarettenautomaten; Verbot, die Warnhinweise „durch sonstige Gegenstände zu verdecken“; Begriff „Bilder von Packungen“; Vorlage

Erstellt am 18.09.2020

Eingelangt am 22.09.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.605.789)

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