EU-V: Europ. Gerichtshof
verb. Rs. C-368/20 und C-369/20; österreichische Vorabentscheidungsersuchen (LVwG Steiermark); Auslegung der Art. 22, 25, 27 und 29 der Verordnung 2016/399 (Schengener Grenzkodex), Art. 21 AEUV und Art. 45 Abs. 1 GRC; Personenkontrollen aus Anlass des Grenzübertritts; Verbot der Durchführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der Europäischen Union; nationale Regelungen, wonach Grenzkontrollen an den Binnengrenzen vorübergehend wiedereingeführt werden; Rahmen, Kriterien und Verfahren für die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen; Zeitraum der Wiedereinführung; Verlängerungen unter Beachtung einer Maximaldauer von zwei Jahren; (Un-)Zulässigkeit der Aneinanderreihung solcher Regelungen, wodurch eine Kumulation von Verlängerungszeiträumen erzeugt wird und die zeitliche Beschränkung der Zweijahresfrist überschritten wird; Reichweite und praktische Wirksamkeit des Freizügigkeitsrechts im Hinblick auf Personenkontrollen beim Grenzübertritt; Vorlagen
Erstellt am 28.09.2020
Eingelangt am 06.10.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.637.323)
- EGH: RS C-368/20