EU-V: Europ. Gerichtshof
verb. Rs. C-512/20 und C-561/20; niederländisches bzw. belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Fluggastrechte; Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte-VO); Art. 15 Luftverkehrsabkommen EU–Schweiz vom 21. Juni 1999; Geltung der Fluggastrechte-VO hinsichtlich (der Verspätung) eines unmittelbaren Anschlussfluges bei einer aus zwei Flügen bestehenden Flugverbindung, wenn der erste Teilflug von einem Flughafen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates erfolgt, die Zwischenlandung in der Schweiz erfolgt und der zweite (verspätete) Teilflug von der Schweiz in einen Drittstaat führt; Vorlagen
Erstellt am 30.11.2020
Eingelangt am 02.12.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.794.703)
- EGH: RS C-512/20