EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-521/20; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (LVwG OÖ); Auslegung von Art. 50 GRC (Doppelbestrafungsverbot, Grundsatz des ne bis in idem) iVm der Eurovignetten-RL 1999/62/EG; Unionsrechtskonformität nationaler Regelungen (§ 20 Abs. 2 BStMG iVm § 22 VStG), die eine kumulative Verfolgung und Bestrafung von seriellen und auf jeweils abgegrenzten Streckenabschnitten begangenen Verstößen gegen die Mautpflicht vorsehen; Koordinationspflicht der zuständigen Behörden und Gerichte; Verpflichtung zur effektiven Handhabung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes betreffend die Höhe der Gesamtstrafe; Vorlage
Erstellt am 04.12.2020
Eingelangt am 10.12.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.814.289)
- EGH: RS C-521/20