EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-638/20; schwedisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 492/2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union und des Art. 45 AEUV (Arbeitnehmerfreizügigkeit); Gewährung von Studienbeihilfe für ein Auslandsstudium an Kinder von (ehemaligen Wander-)Arbeitnehmern; Anwendbarkeit der Verordnung Nr. 492/2011 im Herkunftsmitgliedstaat in Bezug auf zurückgekehrte Wanderarbeitnehmer, die keiner grenzüberschreitenden Tätigkeit (mehr) nachgehen, und deren Kinder, die nicht in das Herkunftsland zurückgekehrt sind; (Un-)Zulässigkeit verhältnismäßiger Anforderungen an eine hinreichende Anbindung des Kindes an den Herkunftsmitgliedstaat; Vorlage
Erstellt am 07.01.2021
Eingelangt am 08.01.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.011.670)
- EGH: RS C-638/20