EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-694/20; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Verbesserung der Steuertransparenz auf Unionsebene; Meldepflicht in Bezug auf gewisse grenzüberschreitende Steuergestaltungen; Verhältnis von Meldepflicht und Berufsgeheimnis; Befreiung von der Meldepflicht eines Rechtsanwalts-Intermediär, der an das Berufsgeheimnis gebunden ist, unter der Voraussetzung, dass er die anderen beteiligten Intermediäre bzw. relevanten Steuerpflichtigen über ihre Meldepflichten unterrichtet (Art. 8ab Abs. 5 der Richtlinie 2011/16/EU); Frage zur Gültigkeit von Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie (EU) 2018/822 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (durch den Art. 8ab Abs. 5 der Richtlinie 2011/16/EU eingefügt wurde) im Hinblick auf Art. 7 (Achtung des Privatlebens) und Art. 47 (Recht auf ein faires Verfahren) der Grundrechtecharta; Vorlage
Erstellt am 03.02.2021
Eingelangt am 08.02.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.094.419)
- EGH: RS C-694/20