Bekanntmachung der Kommission Technische Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ im Rahmen der Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität
(50404/EU XXVII.GP)
RAT: 6179/21 PUBLIC 12.02.2021 deutsch (Orginalsprache englisch)
EU-V: U32 Offizielles Ratsdokument
Bekanntmachung der Kommission Technische Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ im Rahmen der Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität
Erstellt am 12.02.2021 von: Wirtschaftspolitik einschließlich Euro-Gruppe
ANHÄNGE der Bekanntmachung der Kommission Technische Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ im Rahmen der Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität
ANNEXES to the Commission Notice Technical guidance on the application of “do no significant harm” under the Recovery and Resilience Facility Regulation