Rs C-602/20; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 4 Abs. 3 EUV (Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit) und der Grundsätze der Äquivalenz und Effektivität; Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten; Verzinsung von Beträgen, die unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhoben wurden; nationale Regelung, wonach Anspruch auf gesetzliche Zinsen für zu Unrecht erhobene Sozialversicherungsbeiträge erst ab dem Tag besteht, an dem die rechtsgrundlos gezahlten Verbindlichkeiten hätten erstattet werden müssen; Frage, ob die Grundsätze der Äquivalenz und Effektivität verlangen, dass auch für den Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der erfolgten (rechtsgrundlosen) Zahlung und dem Zeitpunkt der Erstattung gesetzliche Zinsen gebühren; Vorlage (51839/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-602/20; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 4 Abs. 3 EUV (Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit) und der Grundsätze der Äquivalenz und Effektivität; Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten; Verzinsung von Beträgen, die unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhoben wurden; nationale Regelung, wonach Anspruch auf gesetzliche Zinsen für zu Unrecht erhobene Sozialversicherungsbeiträge erst ab dem Tag besteht, an dem die rechtsgrundlos gezahlten Verbindlichkeiten hätten erstattet werden müssen; Frage, ob die Grundsätze der Äquivalenz und Effektivität verlangen, dass auch für den Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der erfolgten (rechtsgrundlosen) Zahlung und dem Zeitpunkt der Erstattung gesetzliche Zinsen gebühren; Vorlage

Erstellt am 23.02.2021

Eingelangt am 25.02.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.140.967)