EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-182/21; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 102 AEUV; Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung; (kartellrechtliche) Pflichten des Inhabers eines Patents, das für einen von einer Standardisierungsorganisation gesetzten Standard essentiell ist (SEP); Patent betreffend ein Verfahren zum Senden von Daten in einem Telekommunikationssystem, das essentiell für LTE-Standard ist; Umfang der Pflicht zur Erteilung von Lizenzen zu FRAND [fair, reasonable and non-discriminatory]-Bedingungen; Frage, ob (nur) Zulieferer oder (auch) Endvertreiber unbeschränkte Lizenzen für alle patentrechtlich relevanten Nutzungsarten zu FRAND-Bedingungen zu erteilen sind; maßgeblicher Gewinn aus Benutzung einer Erfindung als Berechnungsgrundlage für Lizenzgebühren; Konkretisierungen im Hinblick auf die Feststelllungen im Urteil in der Rs. C-170/13, Huawei/ZTE; Möglichkeit zur Nachholung vorgerichtlicher Verhaltenspflichten seitens SEP-Inhaber und SEP-Benutzern auf Ebene des Gerichtsverfahrens; Beachtlichkeit einer Lizensierungsbitte; Vorlage
Erstellt am 29.04.2021
Eingelangt am 03.05.2021, Bundeskanzleramt (2021.0.314.813)
- EGH: RS C-182/21